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Beschwerden Verfahren

Unser Ziel ist es, unseren Kunden ein hervorragendes Serviceniveau zu bieten. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es vorkommen kann, dass Sie eine Beschwerde einreichen möchten. Sie sollten Ihre Beschwerde in erster Instanz direkt an den zuständigen Anwalt richten. Alternativ können Sie sich auch an unseren Compliance-Beauftragten wenden, Jamesdie Ihre Beschwerde gemäß unserem internen Verfahren (das wir nachstehend darlegen) bearbeiten wird.

  1. Wir werden den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Ihnen in verständlicher Sprache erklären, wie wir Ihre Beschwerde behandeln werden.
  2. Wir werden dann Ihre Beschwerde untersuchen. Dazu gehört, dass wir mit den beteiligten Personen sprechen und Ihre Akte und Unterlagen durchsehen. Dazu können auch ein oder mehrere Treffen mit Ihnen gehören.
  3. Wir beabsichtigen, Ihnen innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum, an dem wir Ihnen die Beschwerdebestätigung zugesandt haben, über das Ergebnis der Untersuchung zu berichten. Sollten wir mehr Zeit benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen Bescheid geben.

Wenn Sie kein Kunde dieser Firma sind, sich aber über das Verhalten der Firma oder ihrer Mitarbeiter beschweren möchten, sollten Sie Ihre Beschwerde an den Compliance Officer (james@ldmhpartners.com) richten.

Was geschieht, wenn wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können?

Wenn wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können, haben Sie die Möglichkeit, den juristischen Ombudsmann zu bitten, Ihre Beschwerde zu prüfen. Der juristische Ombudsmann wird Ihre Beschwerde unabhängig prüfen, und die Kontaktaufnahme mit dem juristischen Ombudsmann hat keinen Einfluss darauf, wie wir Ihren Fall behandeln. Bevor der Juristische Bürgerbeauftragte die Untersuchung einer Beschwerde akzeptiert, wird er sich vergewissern, dass Sie zunächst versucht haben, Ihre Beschwerde mit uns zu lösen. Es gibt Fristen für die Befassung des Juristischen Bürgerbeauftragten mit Beschwerden: Sie müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt einer abschließenden Antwort von uns an den Juristischen Bürgerbeauftragten wenden und dürfen nicht mehr als sechs Jahre ab dem Datum des Vorfalls, über den Sie sich beschweren, zurückliegen (oder mehr als drei Jahre ab dem Datum, an dem Sie vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass es einen Grund zur Beschwerde gibt).

Weitere Einzelheiten zur Kontaktaufnahme mit dem Juristischen Ombudsmann finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch, dass der Bürgerbeauftragte eine Beschwerde über eine Rechnung nicht berücksichtigen kann, wenn Sie bei Gericht die Prüfung der Rechnung beantragt haben.

Die Solicitors Regulation Authority kann Ihnen helfen, wenn Sie über einen Aspekt unserer Arbeit für Sie besorgt sind. Dabei kann es sich um Dinge wie Unehrlichkeit, das Annehmen oder Verlieren Ihres Geldes oder eine ungerechte Behandlung aufgrund Ihres Alters, einer Behinderung oder anderer Merkmale handeln. Sie können sich mit Ihren Bedenken direkt an die Solicitors Regulation Authority.

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